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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Besser in der Schule GbR für Nutzer.

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Vertragsabschlüsse für die Vermittlung von und Teilnahme an Nachhilfe der Besser in der Schule GbR, Siegriststr. 10, 76131 Karlsruhe (im Folgenden „Besser in der Schule“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden zurückgewiesen.

1.2. Diese AGB gelten für alle bei “Besser in der Schule” als Nutzer registrierten Personen (nachfolgend jeweils ein oder gemeinsam die “Nutzer”). Sie regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer beim Erwerb und der Nutzung von Nachhilfekontingent.

1.3. Die Bestimmungen dieser AGB können von “Besser in der Schule” jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen den Nutzern per Mail mitgeteilt werden. Bestehende Vertragsverhältnisse sind von dieser Änderung nicht betroffen. 

1.4. Die Informationen zum Schutz der persönlichen Daten des Nutzers sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite unter https://besserinderschule.de/datenschutz/ abrufbar.

2. Vertragsschluss und Zahlweise

2.1. Der Vertrag zwischen Nutzern und “Besser in der Schule” kommt zustande, sobald der Nutzer das ausgefüllte und unterschriebene Angebot digital an “Besser in der Schule” zurückgesendet hat. Dies kann in Form eines Scans oder Bildes geschehen.

2.2. Beginn der Vertragslaufzeit ist das Datum der Vertragsunterschrift. Die Vertragslaufzeit endet mit Verbrauch der letzten Nachhilfeeinheit des gebuchten Nachhilfekontingentes oder dem Ablauf des im Vertrag vereinbarten Gültigkeitszeitraums.

2.3. “Besser in der Schule” behält sich die jederzeitige Änderung der Preise vor. Solche Änderungen gelten nur für Einheiten/Pakete, die nach einer solchen Änderung erworben werden. Die aktuellen Preise werden auf der Webseite angegeben.

2.4. Die Bezahlung des Kontingentes für Nachhilfe-Unterricht findet entweder (teilweise oder gänzlich) vorab und/oder in monatlichen Raten (über den ausgewählten Zahlungsanbieter) statt.

2.5. Der Nutzer wählt die Zahlweise im Angebot aus und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.
Liegt ein SEPA Mandat vor, wird jeweils am 1. Tag eines Monats vom Konto des Vertragspartners per SEPA-Verfahren abgebucht, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Vertragsabschluss. Wenn aus Gründen, die “Besser in der Schule” nicht zu vertreten hat, per Lastschrift(en) eingezogene Entgelte durch die jeweilige Bank wieder zurückgebucht werden, trägt die dafür fälligen Bankgebühren der Nutzer. Er sorgt in diesem Fall für die unverzügliche Begleichung des fälligen Betrages durch Direktüberweisung auf das Konto von “Besser in der Schule”. Grundsätzlich tritt ein Zahlungsverzug nach 30 Tagen gemäß BGB ein. Für jede notwendige Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von 4,97 €.
Wählt der Nutzer die Möglichkeit der Überweisung, ist die erste Zahlung 14 Tage nach Vertragsunterschrift fällig. “Besser in der Schule” stellt dafür keine separate Rechnung aus, außer es wird durch den Nutzer explizit gewünscht.

2.6. “Besser in der Schule” ist berechtigt, jede Registrierung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

3.1. Zum Erwerb von Nachhilfestunden stehen Nutzern verschiedene Angebote zur Verfügung, die auf der Webseite (https://besserinderschule.de/angebote/) eingesehen werden können. Der Erwerb führt zu einer Erhöhung des Nachhilfekontingentes von Nutzern, um die jeweilige im Angebot festgeschriebene Anzahl an Nachhilfeeinheiten. Das Nachhilfekontingent wird zur Nutzung von Nachhilfestunden verwendet.

3.2. Nutzer und als Nachhilfelehrer registrierte Personen (letztere nachfolgend jeweils ein oder gemeinsam die “Lehrer”) werden von “Besser in der Schule” verknüpft und können anschließend im Rahmen eines Nachhilfekontingentes Nachhilfe vereinbaren. Dabei wird Schülernachhilfe in Form von Einzelnachhilfe durchgeführt.

3.3. Das Nachhilfekontingent entspricht der vertraglich vereinbarten Anzahl an Nachhilfeeinheiten, welche der Nutzer in Form einer virtuellen Nachhilfekarte erwirbt. Die gehaltenen Nachhilfeeinheiten werden nach dem Unterricht vom Kontingent abgezogen. Am Ende des Monats erhält der Nutzer eine Übersicht über die gehaltenen Stunden und wie viel des Kontingentes noch verbleibt.

3.4. Eine Einheit entspricht dabei einer Schulstunde, das sind 45 Minuten. Die Einheiten können nach Bedarf in Absprache mit dem jeweils zugewiesenen Lehrer in 15 Minuten Schritten verwendet werden.

3.5. Die Leistungen der Nachhilfe erfolgen durch dritte Personen (“Lehrer”). Als Nachhilfelehrer können sich Studierende mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung registrieren, die Nachhilfeunterricht über “Besser in der Schule” anbieten möchten. Es muss sich dabei nicht um Lehramtsstudierende handeln.
Grundsätzlich soll der Unterricht möglichst kontinuierlich durch eine Lehrkraft erfolgen. Ein Anspruch auf kontinuierliche Durchführung oder eine bestimmte Lehrkraft besteht jedoch nicht. “Besser in der Schule” bemüht sich um qualifizierte, sorgfältig ausgewählte Personen.

3.6. “Besser in der Schule” betreibt eine eigene Software mit einem Best-Matching Algorithmus und vermittelt Lehrer an Nutzer. Darüber hinaus unterstützt “Besser in der Schule” die Abwicklung der Nachhilfe durch zur Verfügung stellen einer Nachhilfestunden Dokumentations App.

3.7. Nach der Vermittlung eines Lehrers durch “Besser in der Schule” erfolgt die anschließende Absprache zur Nachhilfe (Ort, Zeit, Dauer) individuell zwischen Nutzer und Lehrer. Die Nachhilfe kann online oder in Person stattfinden.

3.8. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass “Besser in der Schule” bei der Inanspruchnahme von Nachhilfeunterricht die gehaltenen Einheiten vom Nachhilfekontingent des Nutzers abzieht und dem Lehrer das ihm zustehende Honorar für diese Einheiten gutschreibt. Wenn Kontingent verfällt, weil es vom Nutzer nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums verbraucht wird, wird es ebenfalls vom Nachhilfekontingent des Nutzers abgezogen.

3.9. “Besser in der Schule” stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Nachhilfe, für die Richtigkeit der Auswahl von Fächern und Nachhilfelehrern (mit oder ohne entsprechende Beratung) übernimmt “Besser in der Schule” keine Gewähr.

4. Online-Einzelnachhilfe, Technische Voraussetzungen

4.1. Die Teilnahme an Online-Nachhilfe setzt die Verfügbarkeit von PC, Smartphone oder alternativer Technik mit jederzeitigem Internetzugang voraus, für die die Nutzer rechtzeitig zu sorgen haben, ebenso wie für die aktuelle Verfügbarkeit von Internet. Für fehlende oder nicht ausreichende Internetverbindung haftet allein der Nutzer. Fehlendes oder nicht ausreichendes Equipment berechtigt auch nicht zum Rücktritt vom Vertrag. “Besser in der Schule” übernimmt hierfür keinerlei Haftung. “Besser in der Schule” haftet weiter nicht für Fehler in technischen Geräten, Anlagen oder Software des Nutzers in der Folge von Anwendungen von Programmen, Software, Apps etc., die zur Durchführung von Online-Unterricht auf Geräte von Nutzer aufgespielt, von diesem heruntergeladen oder in sonstiger Weise auf Geräte von Nutzer gelangt sind, und schließt hierfür jegliche Haftung für etwaige Schadensersatzansprüche von Nutzern aus.

4.2. Die Online-Nachhilfe wird mit Zuhilfenahme von Videokonferenz-Software von Drittanbietern durchgeführt. Dabei können die Nutzer selber entscheiden, welche dafür verwendet werden.

5. Registrierung, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

5.1. Das Erwerben von Nachhilfekarten zur Nutzung von Nachhilfeunterricht setzt eine entsprechende Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos möglich.

5.2. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer sämtliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und nachträglich bei anfälliger Änderung unverzüglich zu aktualisieren.

5.3. Die Registrierung auf der Webseite ist grundsätzlich altersunabhängig möglich. Für den Erwerb von kostenpflichtigen Leistungen (Nachhilfekarten) müssen Nutzer jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern ein Nutzer oder ein Lehrer das jeweilige Mindestalter noch nicht erreicht hat, ist die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

5.4. Die Angebotsunterbreitung läuft digital. Der Nutzer ist verpflichtet, “Besser in der Schule” bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben, unter der ihm auch Schriftstücke übermittelt werden können. Sofern sich diese E-Mail-Adresse ändert, muss der Nutzer “Besser in der Schule” unverzüglich unter Angabe der neuen E-Mail-Adresse benachrichtigen.

6. Stornieren und Verschieben von Nachhilfestunden

6.1. Absagen und Verschiebungen von Nachhilfestunden werden mit dem Lehrer vereinbart.

6.2. Durch den Nutzer veranlasste Absagen oder Verschiebungen müssen dem Lehrer mindestens drei Stunden vor Beginn der vereinbarten Zeit mitgeteilt werden. Nach diesem Zeitpunkt wird die vereinbarte Stunde zu 100 % vom Nachhilfekontingent abgebucht. Ausnahmen hiervon sind auf Kulanz durch den jeweiligen Nachhilfelehrer möglich, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.

6.3. Werden Verschiebungen/ Absagen festgelegter Stunden durch Nachhilfelehrer veranlasst, so werden die entsprechenden Stunden zu einem zeitnahen, gemeinsam mit dem Nutzer festgelegten anderen Zeitpunkt nachgeholt. Weitere eventuell entstehende Ansprüche für Nutzer im Rahmen von verschobenen/ abgesagten Stunden von Lehrern bestehen nicht, insbesondere verzichtet der Nutzer auf jedwede Schadensersatzansprüche, die aus Verschiebungen/ Absagen entstehen könnten.

7. Verbotene Handlungen

7.1. Es ist nach Erwerb einer Nachhilfe-Karte und anschließendem Austausch der Kontaktdaten mit dem Lehrer nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich privat – auch nicht in abgewandelter Form – abzuhandeln, um beispielsweise Servicegebühren zu umgehen. “Besser in der Schule” behält sich vor, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.

8. Informationen über die Lehrer

8.1. Die Lehrer geben im Rahmen der Registrierung an, in welchen Fachbereichen (z.B. Schulfächern) sie Nachhilfeunterricht anbieten möchten. Wenn von Nutzern Anfragen für Nachhilfe in einem relevanten Fachbereich über die Webseite eingehen, kann “Besser in der Schule” einen Lehrer benachrichtigen; eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

8.2. Ein Nutzer hat keinen Anspruch darauf, an einen bestimmten Lehrer vermittelt zu werden. Die Verfügbarkeit von Lehrern richtet sich ausschließlich nach den von ihnen gewählten Kapazitäten und Zeiten.

8.3. Zwischen den Lehrern und “Besser in der Schule” besteht ein Honorarvertrag. Die Lehrer sind gegenüber “Besser in der Schule” weisungsfrei und agieren bei der Abhaltung von Nachhilfeunterricht eigenverantwortlich und selbstständig. Sie sind außerdem nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von “Besser in der Schule” berechtigt.

9. Gewährleistung, Rücktritt vom Vertrag

9.1. Wenn ein Lehrer die Nachhilfe nicht oder schlecht erfüllt hat (z.B. Nichterscheinen oder Zuspätkommen des Lehrers, fehlende fachliche Kompetenz, unangemessener Umgang mit dem Nutzer), kann der Nutzer eine begründete Beschwerde an info@besserinderschule.de oder direkt an die jeweilige Kontaktperson richten. “Besser in der Schule” kann in diesen Fällen zunächst versuchen, zwischen dem Nutzer und dem Lehrer zu vermitteln.

9.2. Bei schwerwiegenden Verstößen eines Lehrers oder bei Nichterfüllung der Vereinbarungen zwischen Nutzer und Lehrer wird auf Wunsch des Nutzers versucht, einen Ersatzlehrer für den Nutzer zu finden. Wird ein Ersatzlehrer gefunden, steht das noch nicht verbrauchte Kontingent für Nachhilfeunterricht mit dem Ersatzlehrer zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zur Verfügung. Sollte kein Ersatzlehrer innerhalb von sechs Wochen gefunden werden, steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit “Besser in der Schule” zu.

10. Haftung

10.1. “Besser in der Schule” haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn ein Schaden durch “Besser in der Schule” grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung von “Besser in der Schule” für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen für Personenschäden – ausgeschlossen.

10.2. “Besser in der Schule” übernimmt keine Haftung für die Erfüllung von Pflichten der Lehrer gegenüber den Nutzern. Insbesondere haftet “Besser in der Schule” nicht für die Verfügbarkeit der Lehrer oder für etwaige Schäden des Nutzers, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Nachhilfe ergeben.

10.3. “Besser in der Schule” haftet nicht für die von Nutzern oder Lehrern genutzten Inhalte oder den Inhalt von Websites, zu denen “Besser in der Schule” einen Link hergestellt hat. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite. Der Nutzer ist daher alleine dafür verantwortlich, Inhalte von anderen Nutzern und Lehrern kritisch zu prüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen.

11. Vertragsdauer, Kündigung

11.1. Das Vertragsverhältnis zwischen “Besser in der Schule” und dem jeweiligen Nutzer beginnt mit der Einsendung des unterschriebenen Angebotes des Nutzers an “Besser in der Schule”. Der Vertrag kann nur unter offiziellem Nachweis der folgenden Gründe außerordentlich gekündigt werden:
• bei schwerer, andauernder Krankheit des Nutzers, die die Teilnahme an den Einheiten unzumutbar macht.
• bei mindestens 3 monatiger Arbeitslosigkeit und damit einhergehender Gehaltseinbußen (vorausgesetzt, es lag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Beschäftigung vor).
• bei Umzug ins Ausland mit einer derart großen Zeitverschiebung, dass eine Teilnahme an den Einheiten online nicht zumutbar ist.
• wenn kein Ersatzlehrer in einem angemessenen Zeitrahmen gefunden werden kann

12. Versicherungsschutz und rechtliche Hinweise

12.1. Jeder Nutzer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Nachhilfeunterrichts und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

12.2. Die durch “Besser in der Schule” angebotenen Dienstleistungen sind keine Dienstleistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinn, sondern dienen allenfalls ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung und der schulischen oder beruflichen Orientierung.

12.3. Mit der Akzeptanz der AGB akzeptiert der Nutzer folgende Punkte:

12.3.1 “Besser in der Schule” ist seiner Informations- und Aufklärungspflicht nachgekommen.

12.3.2. die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht findet auf eigene Gefahr und ohne Haftung durch “Besser in der Schule” statt.

12.3.3. die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht findet auf eigenen Wunsch statt.

12.3.4. mit der Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht bestätigt der Nutzer gegenüber “Besser in der Schule” seine normale psychische und physische Belastbarkeit (Eltern bestätigen dies für ihre Kinder).

12.3.5. der Erfolg der Teilnahme an Nachhilfeunterricht hängt auch vom Nutzer ab.

12.4. “Besser in der Schule” schließt Dienstleistungsverträge bezüglich Nachhilfeunterricht ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Eltern, die für ihre Kinder einen Dienstleistungsvertrag für Nachhilfeunterricht abschließen, erkennen die hier unter Punkt 12.3 aufgeführten Hinweise an und bestätigen diese uneingeschränkt für ihr Kind.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Nutzer und “Besser in der Schule” gilt deutsches Recht.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit vereinbar – Karlsruhe. Für den Fall, dass eine im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Karlsruhe. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, Karlsruhe.

14. Schlussbestimmung

14.1. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen einem Nutzer und “Besser in der Schule” gehen die Regelungen der abweichenden Vereinbarungen diesen AGB vor.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies den übrigen Inhalt der AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des Nutzers und von Besser in der Schule am nächsten kommt.

14.3. “Dritter” im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die von der als Nutzer registrierten Person und von “Besser in der Schule” verschieden ist, auch wenn mit dieser Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.

14.4. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder ein Nutzer noch “Besser in der Schule” die Bestimmungen und Rechte aus diesen AGB ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte übertragen oder abtreten.